Wir wünschen Ihnen eine sichere und verantwortungsvolle Rückkehr auf Reisen.

In Ilirija d.d. kümmern wir uns um die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste, Mitarbeiter und der Umwelt, in der wir tätig sind. Wir haben die bereits hohen Hygiene- und Sauberkeitsstandards weiter verbessert und die notwendigen Schritte unternommen, um die Hygienebedingungen zu verbessern und einen sicheren und gesunden Aufenthalt in unseren Hotels, Camps, Yachthäfen sowie in unseren Restaurants und Bars zu gewährleisten.

 


 

INFORMATIONEN ZUR REISE NACH KROATIEN:  COVID-19

 

Gäste aus der EU die nach Kroatien kommen und in ihre Länder zurückkehren.
Vom 12. Juni 2021 müssen alle kroatischen Staatsbürger, EU Bürger und Bürger aus Drittstaaten bei der Einreise in die Republik Kroatien folgendes vorzeigen:

  • negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - AST auf SARS-CoV-2. Antigen-Schnelltest – AST nicht älter als 72 Stunden;

  • Bescheinigung über den Erhalt der zwei Dosis des Impfstoffs, der in der EU in Verwendung ist (Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Gamaleya, Sinopharm), bzw. der ersten Dosis des Impfstoffs, der nur in einer Dosis verwendet wird (Janssen), falls 14 Tage verlaufen sind;

  • Bescheinigung, dass sich die Person von einer SARS-COVID-2-Infektion erholt hat und eine Impfdosis innerhalb von 6 Monaten seit dem Anfang der Krankheit erhielt, wobei die Person mindestens 180 Tage vor der Ankunft am Grenzübergang geimpft werden muss; 

  • Bescheinigung über den Erhalt der ersten Dosis des Pfizer-, Moderna- oder Gamaleya-Impfstoffs, aufgrund deren es möglich ist, in die Republik Kroatien im Zeitraum vom 22. bis zum maximal 42. Tag seit der Impfung einzureisen, bzw. von 22. bis zum maximal 84. Tag seit der Impfung mit der ersten Dosis des Astra Zeneca–Impfstoffs;

  • einen positiven PCR oder Antigen-Schnelltest, der bestätigt, dass sich die Person von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei der Test in den letzten 180 Tagen durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang ist oder ein ärztliches Zertifikat, das bestätigt, dass sich die Person von der SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat; 

  • falls es nicht möglich ist, einen Test durchzuführen, ist die Person verpflichtet, die Selbstisolierungsmaßnahme für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen anzuwenden. 

 

Kinder unter zwölf Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten einen negativen PCR oder Antigen-Schnelltest - AST durchgeführt haben oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung von COVID-19 verfügen.

 

 

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeitern stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir befolgen die Empfehlungen von Experten und zuständigen Institutionen zum Thema COVID-19 und passen unsere Prozesse an, um unsere Umgebung maximal zu schützen.

 

 

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeitern stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir befolgen die Empfehlungen von Experten und zuständigen Institutionen zum Thema COVID-19 und passen unsere Prozesse an, um unsere Umgebung maximal zu schützen.

 

Alle Reisenden, die sowohl aus EU/EWR-Mitgliedstaaten/Regionen, als auch aus anderen Staaten in die Republik Kroatien kommen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, müssen eine der folgenden Angaben vorweisen:

  • negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - AST auf SARS-CoV-2 nicht älter als 48 Stunden (gerechnet vom Zeitpunkt der Tupfernahme bis zur Ankunft am Grenzübergang) und, wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt und der Aufenthalt länger als 10 Tage in der Republik Kroatien dauert, dann muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Ausstellungsdatum dieses Tests wiederholt werden.
     

  • Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffes erhalten haben. Ausnahmsweise, im Falle eines Einzeldosis-Impfstoffes, eine Bestätigung über den Erhalt einer Einzeldosis, wenn sie die Dosis mehr als 14 Tage vor dem Datum des Überschreitens der Staatsgrenze erhalten haben;
     

  • Zertifikat das bestätigt, dass sich der Zertifikatsinhaber von der SARS-COV-2-Virusinfektion erholt hat, nachdem er zuvor einen positiven PCR oder Antigen-Schnelltest hatte. Dieses Zertifikat ist frühestens am elften Tag ab dem Datum des Eintreffens des positiven Tests gültig und spätestens am 180. Tag ab dem Tag des ersten positiven Tests.

 

 


 

TESTS AUF SARS-CoV-2 

Um die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste auf höchstem Niveau zu halten, haben wir für alle unsere Gäste die Möglichkeit auf CORONA-Tests eingeführt. 

Die Testpunkte befinden sich im Ilirija Resort und in der Marina Kornati.

Der Testtermin muss mindestens 24 Stunden im Voraus an der Rezeption Ihrer Unterkunft (Hotel, Camp oder Yachthafen) vereinbart werden. Um einen Termin zu sichern, empfehlen wir Ihnen, uns im Voraus zu kontaktieren wegen der Kommunikation und um die Verfügbarkeit zu prüfen.

 

Die Gäste haben die Möglichkeit, zwischen PCR oder Antigen-Schnelltest (AST) zu wählen:

1. Test auf SARS-CoV-2

Ergebnis:  innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Probe im Labor 
Die Probe wird aus der Nase entnommen
Preis:  650,00 HRK (cca 87 €)
Übersetzung des Testergebnisses in die englische Sprache : 50,00 HRK 

 

2. Antigen-Test auf  SARS-CoV-2 

Ergebnis: 1 Stunde nach Probenahme 
Die Probe wird aus der Nase entnommen
Preis: 200 HRK (cca 27 €)

 

  • Kontaktieren Sie die Rezeption für weitere Informationen

  

  MO/DI/MI/DO/SON FREITAG SAMSTAG
Hotel Kornati 08:30-09:30 16:00-17:00 12:30-13:30
       
Marina Kornati 19:00-20:00 13:30-15:30 10:00-12:00
 
 
 

 

  

Allgemeine Regeln für die Einreise in die Republik Kroatien

 

Für einen einfacheren und schnelleren Grenzübertritt empfehlen wir Ihnen, Ihre Informationen im Voraus über die Website https://entercroatia.mup.hr/ einzureichen. Dies verhindert zusätzliche Verzögerungen am Grenzübergang, da die Grenzpolizei Daten im System hat. An den Straßengrenzübergängen Bregana, Macelj, Rupa und Plovanija gibt es spezielle Fahrspuren für Gäste, die vor ihrer Ankunft das Formular für die Einreise nach Kroatien ausgefüllt und eingereicht haben. 

 

Passagiere, die sich auf der Website https://entercroatia.mup.hr/ registriert haben, erhalten eine Bestätigung der erhaltenen Ankündigung und alle erforderlichen Informationen zu den Anweisungen und Empfehlungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit.

 

Passagiere, die ihre Daten nicht im Voraus über den oben genannten Antrag einreichen, können dies alles am Grenzübergang bei der Einreise in die Republik Kroatien tun. 

 

Auf der Website 'Re-open EU‘ ( „Wiedereröffnung der EU“) der Europäischen Kommission können Sie in Echtzeit Informationen zu Reisen innerhalb der Europäischen Union und zur Lage an den Grenzen sowie zu allen verfügbaren Verkehrs- und Tourismusdienstleistungen in den Mitgliedstaaten abrufen.

 

Der Transit durch Österreich, Italien und Slowenien nach Kroatien verläuft völlig ungehindert.