HAUSORDNUNG AUF DEM CAMPING - GELÄNDE
1. Bei Ankunft ist jeder Gast dazu verpflichtet sich mit einem offiziellen Dokument an der Rezeption auszuweisen.
2. Der Gast ist verpflichtet seine Anmeldung selbst zu kontrollieren bzw. zu überprüfen und auf evtl. entstandene Fehler hinzuweisen.
3. Der dem Gast zugeteilte Platz unterliegt der hier geltenden Hausordnung und diese muss von jedem Gast eingehalten werden. Ein Platzwechsel ist ohne die Zustimmung und Kenntnisnahme der Geschäftsführung untersagt.
4. Alle Fahrzeuge, vorallem mit Motorantrieb, können nur als Transfermittel zum bzw. vom gemieteten Campingplatz eingesetzt werden. Die dabei zugelassene Geschwindigkeit darf nicht 10 km/h überschreiten, auch die innerhalb des Geländes aufgestellten Verkehrschilder müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden.
5. Alle Gäste sind dazu verpflichtet auf dem Gelände für ausreichend Ruhe zu sorgen und die Privatsphäre der anderen Campinggäste jederzeit zu respektieren. In den Nachtstunden dürfen keine lauten Geräte, wie Radios, elektrische Maschinen, Automobile und ähnliches eingesetzt werden.
6. Die Rechnung kann in Euro oder mittels von Kreditkarten (Masterkard, Maestro, Visa, American Express, Diners) bezahlt werden. Am letzten Buchungstag muss der gemietete Campingplatz bis 12:00 Uhr und Mobilheime bis 10:00 Uhr geräumt sein.
7. Strengstens verboten ist das Entsorgen von Abfall außerhalb der dazu auf dem Campinggelände vorgesehenen Verichtungen. Verboten ist auch das Entzünden von Feuer am Strand auf dem Gelände, das Graben von Löchern aber auch das Befestigen von Leinen.
8. Der Aufenthalt von Minderjährigen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen möglich.
9. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder, sie haften für sie. Die Benutzung der Sanitäranlagen ist nur in Begleitung von Erwachsenen möglich.
10. Für die Camp Gäste, die ein Fahrrad von besonderem Wert haben, ist es erforderlich das Fahrrad richtig zu sichern (das Fahrrad gesperrt oder unter Aufsicht zu halten) und während der Anmeldung des Gastes das Dokument oder die Seriennummer des Fahrades zu ubergeben.
11. Die Geschäftsführung von Camping Park Soline trägt keine Verantwortung und übernimmt keine Haftung für verlorene bzw. entwendete Gegenstände oder die Beschädigung von Gästen und ihrem Eigentum, wenn nachweislich keine direktes Verschulden des hiesigen Personals vorliegt. Auch wird keinerlei Haftung bei unwetterbedingten Beschädigungen übernommen.
12. Es wird erwartet, dass jeder Gast in bestimmten Situationen den Rat bzw. die Hinweise oder Warnungen des Campingplatzpersonals befolgt.
13. Jeder Besucher von Gästen auf dem Campingplatz ist dazu verpflichtet sich an der Rezeption zu melden und ausweisen. Tagesgäste können solange auf dem Campinggelände verweilen, wie es zum Zeitpunkt der Anmeldung vereinbart wurde.
14. Die Inhaber von Motorbooten bzw. Segeljachten sind dazu verpflichtet sich an die Gesetze des Hafenamtes zu halten, sowie die Beschilderung innerhalb des Campinggeländes zu beachten.
15. Hunde dürfen sich nicht an den Strand.
16. Es ist verboten, dass ungemeldete Personen, Schiffe und Autos den Campingpark betreten. Personen, die nicht angemeldet in der Anlage vorgefunden werden, zahlen eine Geldbuße i.H.v. 150,00 Eur pro Person und werden unverzüglich von der Campinglage verwiesen. Personen, bei welchen eine nicht angemeldete Person vorgefunden wird, kann der Vertrag/der Aufenthalt von der Direktion gekündigt werden, und zwar ohne Pflicht auf Rückerstattung bereit eingezahlter Kosten.
17. Jegliche Arbeiten auf dem Stellplatz und in den Unterkünften (Mobilheime und Wohnwagen) sind ohne vorherige Zustimmung der Campingplatzleitung verboten.
Entsprechend der gesetzlichen Brandschutzordnung der Kroatischen Republik und zur absoluten Sicherheit unserer Gäste auf dem Gelände des Campingplatzes, ist das Grillen mit offenem Feuer (Holz, Kohle) STRENGSTENS VERBOTEN; zumal alle Gäste die Möglichkeit haben, die dafür vorgesehenen Plätze auf dem Gelände, welche mit allen Vorsichtsmaßnahmen für Brandschutz ausgerichtet sind, zu benutzen.
Alle obig aufgeführten Ordnungsmaßnahmen des Campinggeländes werden jedem Gast bei Ankunft übergeben, sowie an der Rezeption ausgelegt. Das Einhalten dieser Hausordnung sowie gesetzlicher Ordnungsmaßnahmen wird mit dem Betreten des Geländes erforderlich bzw. wirksam. Bei nicht Einhaltung dieser Ordnung hat die Geschäftsführung das Recht jederzeit den jeweiligen Gast vom Gelände zu entfernen.